Schlagwort-Archive: FDP

Verantwortungsgemeinschaft – viel Lärm um nichts

Die FDP hat sich in den vergangenen Jahrzehnten immer stärker zur Klientelpartei für Besser- und Bestverdiener entwickelt. Damit das nicht zu sehr auffällt, muss hin und wieder mal ein wirtschaftsfernes liberales Projekt präsentiert werden, in dem zum Beispiel klassiche Familienstrukturen überwunden werden. Das heißt jetzt nicht, dass die Liberalen über das Ende des Ehegattensplittings nachdenken würden, das ist mit Christian Lindner nicht zu machen. Stattdessen hat man sich das Projekt „Verantwortungsgemeinschaft“ ausgedacht, laut Justizminister Buschmann „etwas völlig Neues“. Aber mit dieser Aussage verhält es sich wie so oft in der Werbung: Das Gegenteil ist der Fall. Die Qualitätsmedien schert das nicht, es wird fleißig, aber planlos berichtet.

Ein wesentlicher Pfeiler der Idee: Wenn zum Beispiel jemand ins Krankenhaus kommt und nicht mehr selber in der Lage ist, über Behandlung und Maßnahmen zu entscheiden, wer soll es tun? Da will die FDP Menschen außerhalb der Kernfamilie ins Spiel bringen. Jeder soll in der Verantwortungsgemeinschaft autorisiert werden können, also vor allem befreundete Vertrauenspersonen. Klingt nach einer progressiven Idee, gibt es aber längst, und zwar in Form der Vorsorgevollmacht.

Das Thema ist in der Öffentlichkeit wenig bekannt, viele denken, dass in Krisenfällen zum Beispiel Eheleute im Krankenhaus sofort Auskunft erhalten und in Absprache mit Ärztinnen Entscheidungen treffen können. Das stimmt aber nicht. Erst seit dem Vorjahr gibt es immerhin das Notvertretungsrecht, das in solchen Fällen greift, aber auf sechs Monate befristet ist. Das Entscheidende ist die Vorsorgevollmacht. In den Augen vieler Experten ist sie wichtiger als eine Patientenverfügung.

Dringend notwendig ist sie zum Beispiel bei Patienten, die aufgrund einer Demenz nicht mehr entscheidungsfähig sind oder die an einer tödlichen Krankheit leiden. Hat der Partner – egal ob verheiratet oder nicht – keine Vollmacht, kann er auch nichts bestimmen. Kinder genauso wenig. Stehen dann wegweisende Entscheidungen an, zum Beispiel über den Abbruch einer Behandlung oder eine Verlegung ins Heim, muss ein gesetzlicher Betreuer eingesetzt werden, dessen einzige Aufgabe es ist, im mutmaßlichen Sinne des Patienten zu handeln. Leider dauert es in der Regel viele Wochen, bis ein Betreuer über eine Richterin gefunden und autorisiert ist.

Der Justizminister präsentiert „etwas völlig Neues“, das es schon gibt

Dagegen kann man in einer Vorsorgevollmacht viele Kompetenzen an beliebige Menschen seines oder ihres Vertrauens übertragen, auch an mehrere: von gesundheitlichen Fragen über organisatorische oder finanzielle. In der Regel reicht die Unterschrift von beiden Seiten. Man kann also schon längst Verantwortungsgemeinschaften bilden, sie heißen nur nicht so.

Vor Kurzem hat die Süddeutsche den Plänen der FDP ein großen Artikel gewidmet, die „Vorsorgevollmacht“ taucht darin aber nur ganz am Rande auf. Die drängende Frage, wie die beiden Konzepte zueinander stehen, wird gar nicht gestellt. Für die Autorin Constanze von Bullion ist es viel wichtiger, der Frage nachzugehen, ob mit den Plänen die privilegierte Stellung der Ehe bedroht ist. Womit sie schon auf das Spielchen der FDP hereingefallen ist.

Nun muss man erwähnen, dass die Verantwortungsgemeinschaft noch weitere Elemente haben könnte. Die Pläne sehen etwa vor, dass zum Beispiel Menschen aus dem persönlichen Umfeld zusätzliche Rechte erhalten, die bislang nur für Familienmitglieder gelten, zum Beispiel Freistellungen vom Job, um Zeit für Pflege zu haben, bzw. finanzielle Entschädigungen. Das Problem ist nur: Eine Finanzierung dafür steht in den Sternen. Und bekanntlich ist die FDP eher eine Partei der Haushaltsdisziplin und weniger der Sozialausgaben.

Expertin im Studio: eine FDP-Politikerin, die sich nicht auskennt

Groß berichtet hat auch WDR 5, es gab einen 45-Minuten-Beitrag mit Zuhörerbeteiligung (hier der Link dazu). Auch hier wird die Gesetzesinitiative als Epochensprung präsentiert und viel Bohei um eine Neuerung gemacht, die es längst gibt. Im Studio sitzt normalerweise eine Moderatorin zusammen mit einer Expertin, die dann die Kommentare der Anrufer einordnet. In diesem Fall gab es bei der Expertin aber zwei Probleme: Ria Schröder war als am Gesetzesvorhaben beteiligte FDP-Politikerin nicht ganz unabhängig. Und sie war schlecht vorbereitet.

Es dauerte eine Weile, bis sich eine Hörerin mit dem Einwand zu Wort meldete, das Vorhaben sei überwiegend überflüssig: „Es gibt ja schon die Vorsorgevollmacht.“ Nun stellte sich heraus, dass Ria Schröder, die angeblich an der Entstehung des neuen Gesetzes beteiligt ist, über die Vorsorgevollmacht schlecht informiert ist („Ich bin keine Medizinrechtlerin“). Sie weiß gar nicht, was man damit alles regeln kann. Eigentlich grotesk. Vermutlich wird es der Karriere der fotogenen Nachwuchspolitikerin (2018-2020 Bundesvorsitzende der Jungen Liberalen) aber nicht schaden.

Übrigens würde sich mit der Verantwortungsgemeinschaft doch etwas ändern. Laut SZ müsste man sich die entsprechende Vereinbarung in jedem Fall von einem Notar oder einer Notarin beurkunden lassen (Bei der Vorsorgevollmacht ist das nur notwendig, wenn man Kompetenzen übertragen will, die sich auf Immobilienbesitz beziehen). Über diese Neuerung würde sich bestimmt eine Berufsgruppe freuen, die üppige Honorare für ihre Dienstleistungen veranschlagt – und laut einem verbreiteten Klischee gern die FDP wählt.

Sensation – die FDP hat ihr Herz für Pflegende entdeckt!

Klingt wie eine gute Nachricht: Unser Verkehrsminister Volker Wissing von der FDP macht sich Sorgen um unsere Mobilität. Laut sueddeutsche.de geht es ihm darum, wie „der Krankenpfleger und die Krankenschwester auf dem Land zu flexiblen Zeiten ins Krankenhaus kommen“. Kurios ist allerdings seine Antwort. Er will das so genannte Dienstwagenprivileg erhalten, also ein typisch deutsches Besserverdiener-Gesetz, mit dem Nutzer von Dienstwagen steuerlich gefördert werden. Das kostet uns als Steuerzahler im Jahr mehr als 3 Milliarden Euro.

Wissings Logik: Durch das Dienstwagenprivileg wird der Verkauf von E-Autos angeschoben. Die landen dann irgendwann auf dem Gebrauchtwagenmarkt, wo sich arme Schlucker wie wir aus der Pflege dann auch ein E-Auto leisten können. „Wir reden da auch nicht über große Limousinen, wie viele meinen“, behauptet der Minister. „Der klassische Dienstwagen ist ein Standardfahrzeug.“ Das Dienstwagenprivileg ist also angeblich gut für die Pflegenden und für die Umwelt.

Stimmt aber nicht. Die SZ schreibt dazu: „Gerade große, teure Limousinen oder Geländewagen, mit denen die Hersteller die höchsten Gewinnmargen erreichen, werden fast ausschließlich als Dienstwagen verkauft.“ Es geht also für die FDP um Gefälligkeiten für ihre Wählerschaft. Nichts Anderes ist von einer Klientelpartei zu erwarten. Weniger zu erwarten ist, dass unserereiner demnächst auf dem Klinikparkplatz im Porsche Cayenne vorfährt.

Was mich am meisten an der Argumentation stört, ist aber das Gutsherrenartige: Wenn es den Wohlhabenden gutgeht, fällt bestimmt auch etwas für die kleinen Leute ab. Das Argumentationsmuster ist bekannt und wird auch auf dem Wohnungsmarkt angewendet. Seit Jahren steigen die Mieten in den Städten in skandalöser Weise und die Politik schaut zu. Das sei aber gar nicht so schlimm, sagen dann manche. Menschen mit Geld würden in teurere Wohnungen ziehen und damit günstigeren Wohnraum für die Einkommensschwachen freimachen. Das ist zum einen faktisch dubios, da bei der Neuvermietung die Miete häufig aufgeschlagen wird. Und außerdem bekannt ist, dass in den Großstädten unzählige Menschen an die Ränder gedrängt werden, weil sie sich die Mieten in zentralen Lagen nicht mehr leisten können.

Zum andern ist es verlogen, denn es soll verschleiern, wessen Interessen bedient werden. Im Falle des Dienstwagenprivilegs die von Gutverdienern sowie von BMW, Audi etc. Nicht meine.